Wer? Wie? Was? Alles Wissenswerte

250.000 Firmen sind teilnahmeberechtigt
Wenn Sie ein Unternehmen in einer der aktuell 22 Berufsgruppen betreiben und in einer der 80 Großstädte in Deutschland tätig sind, dürfen Sie teilnehmen.
Eine gewerblich genutzte Räumlichkeit in einer dieser Städte ist Voraussetzung für die Telnahme:
- Aachen
- Augsburg
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Bottrop
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dortmund
- Dresden
- Duisburg
- Düsseldorf
- Erfurt
- Erlangen
- Essen
- Frankfurt am Main
- Freiburg im Breisgau
- Fürth
- Gelsenkirchen
- Göttingen
- Gütersloh
- Hagen
- Halle (Saale)
- Hamburg
- Hamm
- Hannover
- Heidelberg
- Heilbronn
- Herne
- Ingolstadt
- Jena
- Kaiserslautern
- Karlsruhe
- Kassel
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Krefeld
- Leipzig
- Leverkusen
- Lübeck
- Ludwigshafen am Rhein
- Magdeburg
- Mainz
- Mannheim
- Moers
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- München
- Münster
- Neuss
- Nürnberg
- Oberhausen
- Offenbach am Main
- Oldenburg (Oldb)
- Osnabrück
- Paderborn
- Pforzheim
- Potsdam
- Recklinghausen
- Regensburg
- Remscheid
- Reutlingen
- Rostock
- Saarbrücken
- Salzgitter
- Siegen
- Solingen
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Wiesbaden
- Wolfsburg
- Wuppertal
- Würzburg
In diesem Jahr können nur folgende Berufsgruppen an der Wahl teilnehmen:
- Apotheken
- Autowerkstätten
- Bäckereien
- Blumenfachgeschäfte
- Fahrschulen
- Fitnessstudios
- Fleischereien
- Friseursalons
- Heizungs-/Sanitärbetriebe
- Immobilienmakler
- Kosmetikstudios
- Malerbetriebe
- Optiker (Fachgeschäfte)
- Pflegedienste (ambulant)
- Reinigungsfirmen
- Reisebüros
- Sanitätshäuser
- Schuhgeschäfte
- Taxiunternehmen
- Tischlereien/Schreinereien
- Umzugsunternehmen
- Versicherungsagenturen
In 3 Schritten zum beliebtesten Unternehmen Ihrer Region
Die Teilnahme ist bewusst mit geringen Kosten verbunden. Außerdem gewährleistet ein durchdachtes Berechnungsverfahren, dass kleine Unternehmen ebenso gewinnen können, wie große. Auch die Dauer der Teilnahme ist kein wichtiges Kriterium.
1. Anmeldung
Melden Sie sich jetzt hier an, um an der Wahl teilzunehmen.
2. Aktivierung
Machen Sie es Ihren Kunden leicht, für Sie zu stimmen. Es ist ganz einfach.
3. Auswertung
In einem fairen Wahlverfahren werden die beliebtesten regionalen Firmen gewählt.
Häufig gestellte Fragen von Unternehmen
Grundsätzlich können alle lokal tätigen Unternehmen mit direktem Kundenkontakt teilnehmen. Um den Teilnehmerkreis jedoch nicht zu groß werden zu lassen, wurde sich auf einzelne Berufsgruppen konzentriert. Außerdem müssen teilnehmende Firmen eine öffentlich zugängliche Räumlichkeit (Büro, Studio, Geschäft, Werkstatt, etc.) in einer deutschen Stadt mit mindestens 100.000 Einwohnern haben.
Die Wahl zu den Jahresbesten soll allen Unternehmen möglich sein, die den Teilnahmekriterien entsprechen. Ganz ohne eine Aufwandsbeteiligung geht es aber leider nicht. Deshalb wurde die Anmeldegebühr sehr niedrig gehalten. Sie beträgt regulär 94,- Euro netto. Falls Sie zu den maximal drei Gewinnern in Ihrer Region und Berufsgruppe gehören, kommt noch eine einmalige Kosten- und Aufwandsbeteiligung hinzu, je nachdem, welches Leistungspaket Sie wünschen (siehe nächste Frage). Diese Kosten werden durch die Anmeldegebühr mitfinanziert und damit für alle Gewinner(innen) reduziert.
Gehört Ihre Firma zu den Ausgezeichneten, können Sie in Ruhe entscheiden, welches Leistungspaket Sie wünschen:
Das Basis-Paket besteht in einer Urkunde, die Sie per E-Mail erhalten, ausdrucken und in Ihren Räumen aufhängen können. Außerdem enthält es ein digitales Siegel, dass Sie als Gewinner auszeichnet und auf Ihrer Website platziert werden darf. Das Basis-Paket kostet einmalig 58,- Euro netto. Wenn Sie sich für das Premium-Paket entscheiden, erhalten Sie zusätzlich eine gedruckte Urkunde, eine hochwertige Sieg-Trophäe, die Sie stolz auf Ihren Empfangstisch stellen können, werden auf Jahresbeste.de mit Bild und Logo vorgestellt und profitieren zudem von einem wertvollen SEO-relevanten Link auf Ihre Website. Das Premium-Paket kostet einmalig 198,- Euro netto. Die Entscheidung, welches Paket Sie wünschen, müssen Sie bei Ihrer Anmeldung noch nicht treffen.
Als teilnehmendes Unternehmen bitten Sie Ihre Kundschaft darum, für Sie zu stimmen. Es ist jedoch auch möglich, gegen Sie zu stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt auf einer individuellen Seite dieser Website. So wird zunächst ein Wert der Kundenzufriedenheit anhand des Verhältnisses von Für- zu Gegenstimmen errechnet. Dieser wird wiederum ins Verhältnis zu den Gesamtstimmen gesetzt. Die Stimmabgabe ist zwischen 1. November und 31. Oktober des Folgejahres möglich. Aufgrund der ausschließlich digitalen Stimmabgabe stehen die Gewinner nach dem Ende der Wahlperiode sofort fest. Die Auszeichnung erfolgt dann im November.
Ja absolut. Jedes teilnehmende Unternehmen soll die gleiche Chance auf eine Auszeichnung haben. Ein prozentuales Modell (basierend auf dem sogenannten „Wilson-Score“) bewertet die Zufriedenheit der Kundschaft unabhängig von der Unternehmensgröße. Die bloße Zahl der Fürstimmen ist also nicht entscheidend. Das garantiert auch kleinen Unternehmen eine faire Siegchance. In jeder Stadt gibt es zudem bis zu drei Gewinner(innen).
Das kommt darauf an: Da es bei dem für diese Wahl genutzten Bewertungsmodell nicht auf die reine Zahl der Stimmen ankommt, können Sie auch dann noch gewinnen, wenn Sie nur zwei oder drei Monate lang für die Wahl freigeschaltet waren. Sie sollten aber lieber auf die nächste Wahlperiode warten, wenn die laufende Wahl nur noch wenige Wochen oder gar Tage läuft.
Es gibt einen unterschiedlich harten Wettbewerb in verschiedenen Berufsfeldern. Hier sollen insbesondere solche Gruppen mit einem besonders harten Wettbewerbsdruck unterstützt werden. Aber wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Berufsfeld ebenfalls unter enormem Konkurrenzdruck zu leiden hat, schreiben Sie einfach eine Nachricht. Vielleicht ändert sich schon in der kommenden Wahlperiode die Aufteilung.
Jede berechtigte Person – also jede Kundin und jeder Kunde – kann einmalig pro Wahlperiode eine Stimme für oder gegen Sie abgeben. Mit Ihrer Teilnahme erhalten Sie einen Link zu Ihrer individuellen Wahlseite, den Sie Ihrer Kundschaft mitteilen sollten. Zu diesem Zweck erhalten Sie ein Siegel, dass Sie auf Ihrer Website und E-Mail-Signatur versehen mit diesem Link einsetzen dürfen. Des Weiteren erhalten Sie eine Vorlage für einen Aufsteller, den Sie ausdrucken und in Ihren Räumen platzieren können. Er enthält einen QR-Code, den man bequem per Handy scannt, um auf Ihre Wahlseite zu gelangen. Fordern Sie Ihre Kundschaft also am besten auf vielen Wegen dazu auf, für Sie zu stimmen.
Nein. Um die Kosten und den nötigen Zeitaufwand für Sie so niedrig wie möglich zu halten, wird auf eine Preisverleihung verzichtet. Sie müssen also weder irgendwo anreisen, noch sich einen Tag Zeit nehmen. Sofern Sie zu den glücklichen Gewinnern zählen, dürfen Sie sich gerne mit Ihrer Trophäe oder dem Zertifikat fotografieren und dieses Bild dann für den Beitrag zu Ihrem Unternehmen einreichen. Aber selbst das ist keine Pflicht.
Ein Award für viele Berufsgruppen
… und viele weitere. Sehen Sie sich die aktuellen Berufsgruppen an.
Wählen Sie jetzt die Jahresbesten
Nimmt ein Unternehmen an der Wahl teil, mit dem Sie bereits Erfahrungen gesammelt haben? Prima, dann können Sie Teil der Jury werden. Hierfür ist weder eine Anmeldung noch eine fachliche Qualifikation nötig. Klicken Sie einfach auf den Link, den das teilnehmende Unternehmen auf der Website oder in seinen Räumen anbietet und geben Sie Ihre Stimme ab.


Wie wird gewählt?
Sie möchten Ihre Erfahrungen teilen, anderen Kundinnen und Kunden Orientierung geben und die Arbeit hervorragender lokaler Firmen würdigen? Dann machen Sie mit bei der Wahl „Jahresbeste“.
So einfach geht’s:
- Teilnehmer erkennen: Durch ein Siegel auf der Website, einen Hinweis in der E-Mail-Signatur oder in ihren Räumen sind teilnehmende Firmen leicht zu erkennen.
- Wahlseite aufrufen: Über den Link (Siegel auf der Website, Link in der Signatur oder QR-Code vor Ort) gelangen Sie direkt zum Wahlformular. Mit drei Klicks stimmen Sie für oder gegen das Unternehmen.
- Wahl bestätigen: Nach Ihrer Stimmabgabe erhalten Sie einmalig eine E-Mail. Mit einem Klick bestätigen Sie Ihre Wahl. Jede Person (E-Mail-Adresse) kann einmal für oder gegen eine Firma stimmen.
Warum sollte ich wählen?
Werden Sie gerne freundlich behandelt? Ist Ihnen wichtig, dass Sie sich auf Unternehmen verlassen können? Dann sollten Sie positives Verhalten unterstützen. Das geht jetzt ganz einfach: Durch Ihre Wahl unterstützen Sie kundenorientierte Firmen in Ihrer Region. Gleichzeitig zeigen Sie unfreundlichen, unseriösen und unfairen Unternehmen, dass Sie anders behandelt werden möchten.
Mitmachen lohnt sich:
Wählen ist kostenlos. Unter allen Wählerinnen und Wählern werden zudem Einkaufsgutscheine im Wert von insgesamt 1.000,- Euro verlost!
Warum Ihre Stimme wichtig ist:
Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie anderen Menschen aus Ihrer Region, sich für das richtige Angebot zu entscheiden. Sie unterstützen aktiv guten Service. Ihre Stimme macht den Unterschied!

Häufig gestellte Fragen von Wählern und Wählerinnen
Nein, für Sie als Wähler oder Wählerin ist die Teilnahme an der Wahl vollständig kostenlos. Ihre E-Mail-Adresse wird übrigens auch nicht verkauft oder an die Kandidierenden weitergegeben.
Als Wählerin oder Wähler sind Sie Teil der Jury und unterstützen so gute und seriöse Unternehmen in Ihrer Region. Außerdem haben Sie als Jury-Mitglied die Chance einen der Einkaufsgutscheine zu gewinnen, die unter den Wählern und Wählerinnen verlost werden und einen Gesamtwert von 1.000,- Euro haben.
Ja, Ihre Stimme für oder gegen ein Unternehmen wird nicht an die betreffende Firma weitergeleitet. Ihre E-Mail-Adresse, die Sie zur Bestätigung Ihrer Wahl eingeben müssen, wird zudem selbstverständlich nur zu diesem Zweck erhoben und nicht an Dritte weitergegeben, sofern Sie nicht die ausdrückliche Erlaubnis hierzu erteilen.
Jede berechtigte Person kann einmalig pro Wahlperiode eine Stimme für (oder gegen) jedes teilnehmende Unternehmen abgeben. Fordern Sie Ihre Freunde, Bekannten und Kollegen also am besten aktiv auf, für die jeweilige Firma zu stimmen. Allerdings müssen alle Wähler auch tatsächlich bereits eine Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht haben.
Jeder in Deutschland lebende Mensch mit einer persönlichen Geschäftserfahrung mit einem zur Wahl stehenden Unternehmen (also jede Kundin bzw. jeder Kunde) kann das Wahlformular aufrufen. Der Wähler bzw. die Wählerin kann dann eine Stimme für oder gegen das jeweils zu bewertende Unternehmen abgeben. Pro Unternehmen kann jeder Wähler bzw. jede Wählerin innerhalb der laufenden Wahlperiode nur einmal eine Für- oder Gegenstimme abgeben.
Über einen Link auf der Website bzw. in der E-Mail-Signatur teilnehmender Unternehmen oder einen QR-Code auf entsprechenden Materialien innerhalb der Räume des Unternehmens gelangen Sie auf die Wahl-Seite. Dort können Sie einmalig pro Wahlgang Ihre Stimme für oder auch gegen die jeweilige Firma abgeben. So wird zunächst ein Wert der Kundenzufriedenheit anhand des Verhältnisses von Für- zu Gegenstimmen errechnet. Dieser wird wiederum ins Verhältnis zu den Gesamtstimmen gesetzt. Die Stimmabgabe ist zwischen 1. November und 31. Oktober des Folgejahres möglich. Aufgrund der ausschließlich digitalen Stimmabgabe stehen die Gewinner somit zum Ende der Wahlperiode sofort fest.
Ja, jedes Unternehmen muss sich aktiv für die Teilnahme an der Wahl entscheiden. Da die Wahl zu den Jahresbesten aber noch sehr neu ist, kennen viele Firmen sie noch nicht. Schlagen Sie doch einfach einem Unternehmen die Teilnahme vor, das Sie gerne als Wahlsieger(in) sehen wollen. Hier können Sie ein Unternehmen nominieren.
Wenn Sie eine Firma auf diese Wahl aufmerksam machen möchten, können Sie diese „nominieren“. Sobald Sie also ein Unternehmen über dieses Formular vorschlagen, erhält dieses eine Benachrichtigung per E-Mail. So machen Sie es Ihren lokalen Favoriten leicht, sich zur Wahl anzumelden.